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Handelsvertretungsvertrag

 

Vereinbarung einer Zusammenarbeit in zwingendem

Zusammenhang mit dem Franchisevertrag von shop.ink by TiTO

 

 

Die shop.ink by TiTO und die Handelsvertreter vereinbaren eine Tätigkeit zum Verkauf der ihnen von der shop.ink genannten Sortimente. Es besteht kein Anstellungsverhältnis. Es handelt sich um eine Zusammenarbeit zwischen der shop.ink und dem Handelsvertreter, der ein eigenes Gewerbe betreibt und weder feste monatliche Zahlungen erhält, noch andere Ansprüche, wie Krankenkasse, Rente oder ähnliches an die shop.ink by TiTO hat.

Der Handelsvertreter vertreibt das Sortiment, das shop.ink ihm zugeteilt hat, an den von ihm besuchten Kundenkreis. Die von ihm oder direkt von seinem Kunden der shop.ink  zugeleiteten Aufträge, gelten erst durch die Auslieferung der shop.ink als angenommen.

Der Handelsvertreter ist einverstanden, dass dieser Vertrag endet, wenn er sein

Ladengeschäft shop.ink schließt, bzw. nicht zu den vereinbarten Zeiten offen hält.

  

Die Provision ist derzeit wie folgt festgesetzt:

Recycling-Tonerkartuschen: 15%

Original-Kartuschen: 5%

Recycling-Tintenpatronen: 15%

Original-Tintenpatronen: 5%

Diese Provisionen gelten für alle voll zahlenden Kunden.

 

Sonderangebote und Sonderaktionen werden nach Absprache verprovisioniert.

Die Provisionen, bzw. Umsatzbeteiligungen werden jeweils bis zum 10. des dem Abrechnungszeitraum folgenden Monats überwiesen, bzw. ausgezahlt. Provisionsfähig sind jeweils die von den Kunden bezahlten Rechnungen. Auf nicht bezahlte Rechnungen ist noch keine Provision fällig. Der Handelsvertreter ist gehalten, zumindest durch Augenschein, die Zahlungsfähigkeit des Kunden, an den er verkauft, zu prüfen.

Ein Gebietschutz wird festgelegt, (siehe Postleitzahlliste) und der Kundenschutz wird gewährleistet. Kundenschutz tritt ein ab dem Moment, ab dem der erste Auftrag über den Verkäufer abgewickelt und die Rechnung bezahlt wurde.

 

Der Handelsvertreter erkennt mit erster Vermittlung eines Auftrages, die ihm hiermit bekannt gemachten Geschäftsbedingungen (Geschäftsgrundlage der Zusammenarbeit) an und tut dies ebenso mit seiner Unterschrift. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so gilt er ansonsten fort. Anstelle von unwirksamen Bedingungen gelten als Ersatz die gesetzlichen Regelungen.

 

TiTO  GmbH                                                                 Agentur